Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 Euro. Möglich wird dies durch die jährlich erscheinende, durch das Bundesfinanzministerium herausgegebene Zuschlagsmarke FÜR DIE JUGEND. Der Zuschlagserlös aus dem Verkauf geht direkt an die Stiftung, die damit bisher mehr als 2.000 Projekte finanziert hat. Tausende Kinder und Jugendliche konnten auf diese Weise in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen gestärkt werden.
Die Stiftung setzt ihren Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktiker*innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Bereits begonnene Projekte und laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert.
Weitere Informationen findet man auf der Webseite.
Gewaltige Probleme?
Mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos online auszutauschen oder Soziale Netzwerke zu nutzen, ist praktisch. Doch in diesem scheinbar anonymen Netz fällt es auch leicht, andere zu beleidigen und anzugreifen.
Dieses sogenannte Cybermobbing kann jeden treffen – und es kann strafbar sein!
Viele Tipps und Fakten hierzu und zu weiteren Themen gibt es unter www.polizeifürdich.de. Außerdem erfährst du hier auch, wie ein Strafverfahren abläuft oder wo du Hilfe bekommst.
polzeifürdich.de ist eine Informationsplattform der Polizei für Kinder und Jugendliche zu Themen wie Internetkriminalität, Drogen, Gewalt, Diebstahl, Betrug, sexueller Selbstbestimmung und vieles mehr.

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